Milchpumpenverleih [Infos zum Thema Stillen hier klicken] <Home>
Kontakt und Leihmöglichkeit:
Dora Schweitzer
06821 / 70072 oder 0177 / 8570072
doraschweitzer[at]web.de
"BRAUCHE ICH ÜBERHAUPT EINE MILCHPUMPE, UND WENN JA, WELCHE?"
Wenn Ihr Baby gesund ist, an Ihrer Brust saugen kann und Sie zu allen Mahlzeiten die Möglichkeit zum Stillen haben, brauchen Sie natürlich keine Pumpe.
Für das gelegentliche Abpumpen von Muttermilch ohne medizinische Notwendigkeit (z.B. um kleinere Mengen Muttermilch einzufrieren), genügt im Allgemeinen eine Handmilchpumpe.
Ist Ihr Baby als Frühgeborenes zur Welt gekommen oder liegt aus anderen Gründen eine Trinkschwäche vor (z.B. durch eine Krankheit), empfiehlt sich zur Unterstützung der Einsatz einer elektrischen (Intervall-) Milchpumpe. Das gleiche gilt, wenn eine medizinische Indikation bei der stillenden Mutter vorliegt (z.B. durch Milchstau, Brustentzündung, Störungen der Milchbildung, vorübergehende Medikamenteneinnahme oder anstehende Operationen, ggf. auch Zahnoperationen).
"WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU?"
Liegt ein gültiges Rezept Ihres Arztes (Frauenarzt, Hausarzt oder Kinderarzt) vor, werden die Mietkosten von der Krankenkasse zu 100 % übernommen.
Privat Versicherte bitte ich, die Kostenübernahme-Bedingungen vor dem Ausleihen der Pumpe mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Ein gültiges, gynäkologisches Rezept muss folgende Punkte enthalten:
•Verordnung einer elektrischen (Intervall-) Milchpumpe leihweise, mit Zubehör
• Diagnose (medizinische Begründung)
• Zeitraum (Ausleihdauer)
• Unterschrift der Mutter auf der Rezeptrückseite als Empfangsbestätigung
"WIE LEIHE ICH EINE ELEKTRISCHE MILCHPUMPE AUS?"
Sie können nach telefonischer Terminvereinbarung die Milchpumpe inklusive Zubehörset bei mir erhalten. (Tel: 06821 / 70072 oder E-Mail: doraschweitzer[at]web.de)
Sie unterschreiben einen Mietvertrag (bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen) und hinterlegen eine Kaution von 50,- €. Meine Krankenkassenzulassung erlaubt mir, direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.
Nach Rückgabe der Pumpe und Zahlung der Miete durch die Krankenkasse wird die Kaution zurückgezahlt.
Privatpatienten erhalten eine Rechnung, die bei der privaten Krankenkasse eingereicht werden kann. Die hinterlegte Kaution wird verrechnet.